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PC Protect GmbH & Co. KG
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Gesellschafterin: PC Protect Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer: Norbert Wiemann & Elmar Schlief
Ust-IDNr.: DE250609942
Steuernummer: 304/5953/4358 
HR-Nr. A 7888 AG Münster

Rechtliche Hinweise
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Die Seiten sind ein Produkt von PC Protect GmbH & Co. KG
Oelde, den 05.06.2006

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. PC-Protect GmbH & Co. KG
1. Geltung

1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für PC-PROTECT GmbbH & CO. KG  in nachfolgenden PC-PROTECT genannt unverbindlich, auch wenn PC-PROTECT ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch PC-PROTECT.

2. Angebote

 2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von PC-PROTECT und entsprechend deren Inhalt oder in Folge der Annahme der Lieferung / der Leistung durch den Kunden zustande.

2.2 PC-PROTECT behält sich vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von PC-PROTECT dem Kunden zumutbar ist.

2.3 Die Angestellten von PC-PROTECT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preis

3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Oelde zzgl. Verpackung, Versand und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren. Sie gelten für drei Monate als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als drei Monate nach Vertragsabschluß, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung / der Leistung gültigen Listenpreise.

3.3 Für Ersatzteile, insbesondere für digitale Baugruppen, gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind vorläufig und können von PC-PROTECT angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von PC-PROTECT bis zur Lieferung ändern sollten.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden mit der Aufgabe der Ware zum Versand. Spätestens mit dem Abgang der Ware aus dem Lager geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist PC-PROTECT berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von PC-PROTECT. Die Übernahme von PC-PROTECT ohne Beanstandung durch das jeweilige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von PC-PROTECT wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit PC-PROTECT nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.

4.2 PC-PROTECT versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich keine Versicherung.

4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.

5. Lieferung

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von PC-PROTECT verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.2 PC-PROTECT ist berechtigt, in Sonderfällen, insbesondere aus Betriebsbedingten Gründen Teillieferungen und -leistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.

5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die PC-PROTECT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer- oder Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen oder anderen Fällen Höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten, hat PC-PROTECT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist PC-PROTECT berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. PC-PROTECT wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. PC-PROTECT behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass PC-PROTECT seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und / oder die verspätete Belieferung durch ihren Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.

5.4 Sofern PC-PROTECT die Nichteinhaltung verbindlich zugesagten Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung / Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugschäden auf insgesamt  höchstens 30 % des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PC-PROTECT.

5.5 Bei Abnahmeverzug des Kunden ist PC-PROTECT nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als bar Nachnahme.

6.2 Die Abnahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. PC-PROTECT haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Wechsel werden nicht angenommen.

6.3 Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist PC-PROTECT berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch PC-PROTECT bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist PC-PROTECT berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,- pro Mahnung zu berechnen.

6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PC-PROTECT anerkannt wurden.

6.5 Trifft nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsabschluß erkennbar, kann PC-PROTECT einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann PC-PROTECT vom Vertrag zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 PC-PROTECT behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsvertrieb weiter zu be- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für PC-PROTECT als Hersteller. PC-PROTECT erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt PC-PROTECT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Dies gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer PC-PROTECT aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung im Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsene Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von PC-PROTECT gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung alle Schecks und ggf. akzeptierter Wechsel als zugunsten von PC-PROTECT vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an PC-PROTECT abgetretene Forderung für Rechnung von PC-PROTECT im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, PC-PROTECT auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

7.3 Übersteigt der PC-PROTECT gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, ist PC-PROTECT auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.

7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber PC-PROTECT nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist PC-PROTECT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung oder Vorbehaltsware durch PC-PROTECT liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen auf das Eigentum hat der Kunden auf das Eigentum von PC-PROTECT
hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann PC-PROTECT vom Vertrag zurücktreten.

8. Mängelrügen, Gewährleistungen und Schadenersatz

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, PC-PROTECT erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keine Mängel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind PC-PROTECT unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird PC-PROTECT ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.

8.2 PC-PROTECT gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von PC-PROTECT schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.

8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß

  • unsachgemäßen und bestimmungswidrigen Gebrauch,

  • Bedienungsfehler,

  • fahrlässiges Verhalten des Kunden,

  • Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung,

  • Anschluss an ungeeignete Stromquellen,

  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen,

  • Feuchtigkeit aller Art,

  • falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten

Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellerbezeichnungen, das von PC-PROTECT aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von PC-PROTECT autorisiert sind, ausgeführt werden.

8.4 Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate beginnend mit dem Lieferdatum.

8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von PC-PROTECT Nachbesserung oder Lieferung, wobei PC-PROTECT die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Materialien, Rücktransport und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PC-PROTECT über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde PC-PROTECT die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwaig zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an PC-PROTECT zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtungen nicht, entfällt die Gewährleistung.

8.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PC-PROTECT, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertragliche zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von PC-PROTECT als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8.7 Soweit PC-PROTECT nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.8 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschuldung bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen PC-PROTECT sind unverzüglich schriftlich geltende zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.

8.9 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er PC-PROTECT alle Aufwendungen zu ersetzen, die PC-PROTECT durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.

8.10 Reparatur und Haftung. Der Kunde ist verpflichtet vor einer Reparatur eine Datensicherung durchzuführen. Der PC-PROTECT ist nicht verpflichtet eine Datensicherung durchzuführen, wenn dies nicht ausdrücklich durch den Kunden verlangt wird sofern dies überhaupt möglich ist. Für Schäden die durch unsachgemäße Sicherung oder fehlerhafte Sicherung entstehen oder entstanden sind, haftet der PC-PROTECT Maximal bis zu Höhe der angefallene Hardware kosten (Reparaturkosten).  Eine weitergehende Haftung, insbesondere Vermögensschaden oder kosten die mit der Datenrückgewinnung zusammenhängen können in keinem Fall übernommen werden und sind auch nicht durch Dritte versicherbar.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Oelde. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Beckum vereinbart.

10. Schlussbestimmung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

11. Für Fehler in der Beschreibung. Für Fehler in der Beschreibung und bei der Preisauszeichnung wird keine Haftung übernommen;  auf §3 AGB wird verwiesen!

Stand und Gültigkeit:

Die AGB sind in der jeweils gültigen Form anzuwenden.

Stand: 01.06.2006